Einfach, schnell und kompetent

Online-Scheidung
deutschland­weit

Mit 19 Jahren Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie sicher durch Ihre Online-Scheidung. Von Garmisch-Partenkirchen aus betreue ich Mandanten in ganz Deutschland – persönlich, schnell und verständlich.

Christina Lorenz

Ihre Scheidungsanwältin
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Kosten

Ich berechne für Sie die Kosten der Scheidung und erkläre Ihnen die Möglichkeit der staatlichen Verfahrenskostenhilfe.

Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Diesen können wir gemeinsam mit Ihren Angaben berechnen, abhängig ist dieser vor allem von den Einkommen der Eheleute.

Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

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Alles rund um Ihre Online-Scheidung

Ich habe mich auf die unkomplizierte Durchführung von Online-Scheidungen spezialisiert, um Ihnen den Weg durch eine Trennung so einfach wie möglich zu gestalten.

Christina Lorenz

Mit meiner langjährigen Erfahrung belgeite ich Sie kompetent durch Ihre Scheidung. Ich erklären Ihnen die rechtlichen Schritte einfach. Meine Mandanten schätzen meine positive und offene Art sowie meine sehr gute Erreichbarkeit.

Ihre Scheidungsanwältin

Erfolgreiche Fälle aus unserer Praxis

Über 90% aller Scheidungen sind einvernehmlich und unstreitig. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass auch kleine Unstimmigkeiten schnell und außergerichtlich geklärt werden können.

Ein Elternteil brachte das gemeinsame Kind nach dem Umgangswochenende nicht zurück und verweigerte weiteren Kontakt.

Durch schnelle Antragstellung, gute Kommunikation mit Jugendamt und Verfahrensbeistand sowie vehementes Auftreten vor Gericht gelang es uns, das Kind zügig mit Unterstützung von Jugendamt und Polizei zum Mandanten zurückzubringen.

Ein Ehepaar aus München wünschte eine schnelle, unkomplizierte Scheidung ohne Streit um Vermögen oder Kinder.

Durch vollständig digitale Betreuung und professionelle Antragstellung wurde die einvernehmliche Scheidung innerhalb von nur 6 Monaten rechtskräftig abgewickelt – ohne dass die Mandanten einmal nach Garmisch-Partenkirchen anreisen mussten.

So einfach ist der Weg zu Ihrer Scheidung

Kostenlose Erstberatung

Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular. Für die erste Kontaktaufnahme benötige ich lediglich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Wir besprechen Ihre Situation und klären alle wichtigen Fragen telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail.

Lösungsentwicklung

Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre Scheidung. Dazu gehören die Kostenberechnung, die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und die Planung des weiteren Vorgehens. Sie erhalten von mir zudem eine transparente Aufstellung der gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten.

Umsetzung

Ich übernehme für Sie die komplette Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Verfahrensstand und müssen sich um nichts weiter kümmern. Der Weg der Kommunikation erfolgt ganz wie von Ihnen gewünscht.

Ihre Vorteile

Sie können über mich Ihre Scheidung online beantragen lassen. Einfach, schnell und kompetent.

Über mich können Sie Ihre Scheidung so anonym, wie von Ihnen gewünscht bearbeiten lassen, haben jedoch mit mir einen persönlichen Ansprechpartner zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Sie sparen Zeit und Kosten. Da Sie nicht zu Anwaltsterminen vor Ort erscheinen müssen, kann das Verfahren digital abgewickelt werden. Die Betreuung erfolgt flexibel zu Ihren gewünschten Zeiten per Telefon oder Videokonferenz. Durch meine deutschlandweite Tätigkeit bin ich nicht an einen bestimmten Gerichtsbezirk gebunden und kann Ihre Scheidung an jedem zuständigen Gericht beantragen.

Die digitale Abwicklung ermöglicht es, alle Dokumente und Unterlagen elektronisch zu übersenden. Meine Spezialisierung auf Online-Scheidungen gewährleistet einen routinierten und effizienten Ablauf, der es Ihnen einfach macht.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Online-Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder und 5 % des Nettovermögens beider errechnet. Den Verfahrenswert muss niemand bezahlen, daraus ergeben sich lediglich die gesetzlichen Gebühren. Ich berechne Ihnen kostenlos Ihre individuellen Scheidungskosten. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4–6 Monate ab Antragstellung. Der Antrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Dauer der Auskunftserteilung durch die Rentenversicherungsträger ab. Verkürzen kann man die Dauer des Verfahrens durch einvernehmlichen, gegenseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich.

Grundsätzlich wird von den Gerichten die persönliche Anwesenheit beider Ehepartner angeordnet. Der Termin selbst dauert nur ca. 10–30 Minuten. Bei immer mehr Gerichten in Deutschland ist die Teilnahme am Termin per Videokonferenz möglich.

Sie benötigen die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer, noch unterhaltsberechtigter Kinder sowie Angaben zu Ihren Namen, Adressen und Nettoeinkommen beider Ehepartner.

Grundsätzlich ja. Bei strittigen Punkten wie elterlicher Sorge, Unterhalt oder Zugewinn kann Klärungsbedarf bestehen und ggf. außergerichtliche Tätigkeit oder zusätzliche Verfahren erforderlich werden, die ich, sofern Sie diese benötigen und wünschen, ebenfalls für Sie durchführen kann.

Ja, eine Online-Scheidung ist rechtlich absolut gleichwertig. Es handelt sich lediglich um eine andere Art der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Das eigentliche Gerichtsverfahren läuft identisch ab.

Ja, für die Antragstellung ist die Zustimmung des Ehepartners nicht erforderlich. Lediglich ein Rechtsanwalt muss den Antrag stellen. Der andere Ehepartner wird vom Gericht über das Verfahren informiert, der Scheidungsantrag wird ihm über das Gericht zugestellt.

Auch bei Nichtzustimmung kann die Scheidung durchgeführt werden. Voraussetzungen sind die einjährige Trennungszeit und die Zerrüttung der Ehe. Nach dreijähriger Trennung wird die Zerrüttung unwiderleglich vermutet. Bei kürzerer Trennungszeit muss die Zerrüttung bewiesen werden. Auch bei Erbringung dieses Nachweises kann ich Sie unterstützen.

Ja, ich kann auch jede Art von Zugewinnausgleichsansprüchen für Sie bearbeiten und berechnen. Bei der Aufteilung von Immobilien finden wir gemeinsam, ev. auch mit Ihrem /einem Steuerberater die für Sie beste Lösung.

Alle Kommunikationswege sind verschlüsselt, alle Inhalte unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie bestimmen selbst, wie diskret oder persönlich Sie betreut werden möchten. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

Eine einvernehmliche Online-Scheidung dauert in der Regel 6-10 Monate. Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit des zuständigen Gerichts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute und dem Vermögen errechnet. Gerne erstelle ich Ihnen eine kostenlose Kostenberechnung.

Für den Scheidungsantrag benötigen Sie die Heiratsurkunde, sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommen und Vermögen beider Eheleute.

Ja, ich biete deutschlandweite Online-Scheidungen an. Durch moderne Videoberatung und digitale Kommunikation kann ich Ihre Scheidung vollständig online abwickeln.

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner kann dem Antrag vor Gericht einfach zustimmen.

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er wird automatisch bei jeder Scheidung durchgeführt, es sei denn, die Eheleute verzichten darauf.

Der Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden. Das Trennungsjahr muss zum Zeitpunkt des Scheidungstermins vollständig abgelaufen sein.

Gemeinsame Schulden bleiben grundsätzlich bestehen. Im Innenverhältnis können die Eheleute aber eine andere Aufteilung vereinbaren.

Ja, bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dann übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.

Der Scheidungstermin dauert meist nur 10-30 Minuten. Das Gericht prüft die Scheidungsvoraussetzungen und spricht die Scheidung aus, wenn beide Eheleute zustimmen.

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So anonym wie gewünscht, so persönlich wie von Ihnen gewollt.

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